1. Fahrerlaubnis-Anwärter
Jedes Jahr passieren allein in Deutschland über zwei Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Darum sind laut der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 19) alle Führerschein-Bewerber dazu verpflichtet, vor dem Beginn der Fahrschule eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu absolvieren. Dies stellt sicher, dass bei einem Unfall mit Verletzen die nötigen Sofortmaßnahmen auf schnellstem Weg eingeleitet werden können.